Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich eine Ausbildung beginnen kann?
Bis zum Beginn der Ausbildung musst du deinen mittleren Schulabschluss nachweisen.
Auf dieser Seite haben wir einige Informationen rund um häufige Fragestellungen zu den Themen Anmeldung und Gebühren, BAFöG und Stipendien für dich zusammengestellt. Selbstverständlich beantworten wir deine Fragen gerne auch persönlich. Hierzu wenden dich bitte an unser Sekretariat.
Bis zum Beginn der Ausbildung musst du deinen mittleren Schulabschluss nachweisen.
Das ist möglich. Bitte sende uns dazu folgende Unterlagen:
Wenn wir dir anhand dieser Unterlagen bereits einen Ausbildungsplatz anbieten können, so erhältst du als Reaktion von uns den Ausbildungsvertrag, zusammen mit der Aufforderung, das Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie sowie deine Krankenkassenbescheinigung rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn nachzureichen.
Können wir anhand deiner Unterlagen noch keine Zulassungsentscheidung fällen, so teilen wir dir dies mit und bitten dich, uns die Abschlussdokumente nach Erhalt nachzureichen. Deine Anmeldung befindet sich so lange noch auf der Warteliste und kann erst akzeptiert werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Bezüglich der Bearbeitung der Anmeldungen warten wir nicht das Ende der Anmeldefrist ab, sondern wir vergeben die verfügbaren Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens. Du profitierst bei uns daher von einer zeitigen Anmeldung. In der Regel erhältst du innerhalb von 14 Tagen unsere Zulassungsentscheidung. Dieses ist natürlich abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen und der personellen Situation hinsichtlich Ferienzeit und/oder eventueller Ausfallzeiten wegen Krankheit.
Du kannst dich jederzeit bei uns anmelden. Die Ausbildungen beginnen jeweils zum 01. Oktober eines jeden Jahres. Hierfür meldest du dich für das aktuelle Jahr bis zum 31. August. Gegebenenfalls werden die Fristen um bis zu einen Monat verlängert. Die Ausbildungsplätze vergeben wir nach Eignungskriterien in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldungen. Je früher du dich anmeldest, desto höher sind deine Chancen.
Die BFS Wedel möchte auch Interessierten mit einem weniger guten Abschluss eine Ausbildung ermöglichen. Deshalb gibt es keine erforderliche Durchschnittsnote. Für eine Entscheidung wird im Zweifel der Lebenslauf herangezogen.
Die BFS Wedel ist eine staatlich anerkannte, private Schule. Da die Gelder der Landesförderung für unser anspruchsvolles Angebot nicht ausreichen, müssen wir zusätzlich Gebühren erheben, um die laufenden Kosten des gesamten Ausbildungsbetriebs zu decken.
Unsere Gebührenordnung ist Teil unseres Aufnahmeantrags. Die meisten Kosten entstehen nur dann, wenn Fristen versäumt wurden.
Nein. Wir stellen dir jedoch selbstverständlich gerne zu Öffnungszeiten unseres Sekretariats einen entsprechenden Berechtigungsnachweis für die vergünstigte Nutzung des HVV aus. Ein Antragsformular erhältst du im Sekretariat. Die Bescheinigung stellen wir jeweils Anfang des Semesters für das laufende Semester aus.
Für Deine Ausbildungsgebühren erhälst Du einen Gebührenbescheid über das Studierendenportal myCampus. Der Bescheid hängt an Deinem "Studienablaufplan". Alle Informationen zu Höhe der Gebühr, der Bankverbindung und dem korrekten Verwendungszweck entnimmst Du bitte diesem Gebührenbescheid.
Du musst die Ausbildungsgebühren spätestens zum Semesterbeginn (1. April zum Sommersemester oder 1. Oktober zum Wintersemester) zahlen.
Du erhältst von uns eine Zahlungserinnerung, wenn du die anfallenden Gebühren noch nicht beglichen hast oder wir deine Zahlung z.B. aufgrund einer fehlenden Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung nicht zuordnen konnten.
Ab dem zweiten Semester ist es möglich, die Ausbildungsgebühren in Raten zu zahlen. Dafür musst du mit uns vorab eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Liegt diese Vereinbarung nicht vor, dürfen keine Ratenzahlungen vorgenommen werden.
Gemäß Gebührenordnung ist ab dem zweiten Semester eine Ratenzahlung nach Absprache mit der Buchhaltung und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Die Ausbildungsgebühr erhöht sich um 5 Prozent (aufgerundet auf ganze Euro).
Für die Beantragung von BAföG benötigt das BAföG-Amt deine Ausbildungsbescheinigung. Diese kann über das Sekretariat angefordert werden.
Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der BFS Wedel ist für die Erstbeantragung von BAföG allerdings nicht erforderlich.
Für die Gewährung von staatlichen Ausbildungsbeihilfen gelten die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Informationen über BAföG erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bafoeg.bmbf.de) sowie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bescheinigungen für die Kindergeldkasse, BAföG, Schülerfahrkarten etc., die für das folgende Semester benötigt werden, können immer erst ab Anfang September bzw. März ausgestellt werden.
Amt für Ausbildungsförderung
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Postanschrift:
Postfach, 25392 Elmshorn
Buchstabe A - K
Tel.: 04121 / 4502 -3482
Buchstabe L - Z
Tel.: 04121 / 4502 -3483
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Ausbildungsförderung für Schüler
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
bafoeg @hamburg-mitte.hamburg.de
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, haben die BFS Wedel und fünfzehn Partnerunternehmen ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen.
Grundlagen an der Berufsfachschule, Praxis in der Firma
Das Konzept: Die Firmen finanzieren ausgewählten Schülern die Ausbildung an der BFS. Die Azubis verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu arbeiten. Das Motto lautet also "theoretische Ausbildung an der BFS, praktische vor Ort in der Firma".
"Es ist viel schwieriger als früher, Mitarbeiter zu finden. Daher wollen wir nach bisherigen Planungen in jedem Jahr jeweils einer Schülerin oder einem Schüler die Ausbildung finanzieren" gibt Olaf Breitkreuz, Geschäftsführer der Messtechnik Nord GmbH bekannt.
Die Ausbildungsgänge in den Bereichen Informatik, Wirtschaft, Technik und Medien beginnen jährlich Anfang Oktober und dauern mindestens zweieinhalb Jahre. Neben dem Unterricht gibt es pro Schulhalbjahr rund sechs Wochen unterrichtsfreie Zeit, in der die Schüler selbstständig Seminaraufgaben erarbeiten und Industriepraktika absolvieren.
Ihr Ansprechpartner in dieser Sache ist Birger Wolter
AstraZeneca GmbH
Bundesanstalt für Wasserbau
Burghart Messtechnik GmbH
Heinrich Burghart GmbH
Evac GmbH
eyefactive GmbH
Homoth Medizinelektronik GmbH & Co KG
Immonet GmbH
MeßTechnikNord GmbH
mIT solutions GmbH
m-u-t AG
Rapp OptoElectronic GmbH
tematik GmbH
Trioptics GmbH
TWK-Elektronik GmbH
Auf diese weiteren Stipendien können Berufsfachschüler sich selbstständig bewerben unter
04103 - 80 48 - 10
anja.behrends @bfs-wedel.de
04103 - 80 48 - 11
thurid.harms @bfs-wedel.de
Öffnungszeiten:
Telefonisch erreichen Sie uns werktags von 8:30 bis 16:00 Uhr.