Zu den meisten Vorlesungen ist eine Prüfung zu absolvieren. Bitte beachte, dass es für die Teilnahme Vorbedingungen geben kann. Die Prüfungswochen sind im Kalender ausgewiesen. Für das Wintersemester sind es die Wochen von Mitte Januar bis Ende Februar, im Sommersemester die Wochen von Anfang August bis Anfang September. Da sich der Plan durch späte An- und Abmeldungen eventuell geringfügig verändern kann, liegt der endgültige Klausurplan erst in der letzten Vorlesungswoche vor. Der Klausurplan kann über mycampus abgerufen werden.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dich für die Prüfungen anzumelden, an denen du teilnehmen möchtest. Die Anmeldung erfolgt über myCampus innerhalb des im Kalender ausgewiesenen Zeitraumes. Während dieser Zeitspanne kannst du mit wenigen Klicks die Teilnahme an einer Prüfung bestätigen oder auch widerrufen. Nach Ablauf des Zeitraums sind Anmeldungen und Abmeldungen nur noch gegen Gebühr im Sekretariat möglich. Je näher die Prüfungen kommen, desto höher wird der Planungsaufwand für die Verwaltung und desto höher auch die Gebühr. Achte daher bitte darauf, die Fristen einzuhalten.
Solltest du aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung reicht nicht aus.
Die Klausuren finden in den Räumlichkeiten der BFS und FH Wedel statt. Wann und wo eine Klausur durchgeführt wird, kannst du dem Klausurplan in myCampus entnehmen. Dort findest du auch die Ankündigung der jeweils zugelassenen Hilfsmittel. Die Verwendung anderer Hilfsmittel muss als Täuschungsversuch geahndet werden.
Den dir zugewiesenen Platz kannst du dem Sitzplan entnehmen. Dieser wird kurz vor dem Klausurtermin ausgehängt.
In jeder Prüfung muss deine Identität überprüft werden. Lege daher bitte einen gültigen Lichtbildausweis sichtbar auf deinen Tisch. Die Aufsichten müssen dich dann nicht während der Klausur unterbrechen.
Es gelten folgende Regelungen:
Eine Nichtteilnahme durch Krankheit muss über eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Die sonst üblichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen nicht aus und werden nicht akzeptiert. Solltest du am Prüfungstag erkranken, musst du direkt einen Arzt aufsuchen.
Wenn du zu einer Prüfung angemeldet bist und nicht erscheinst, wirst du kostenpflichtig abgemeldet und die Prüfung wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Ob das Ergebnis eines erfolglosen schriftlichen Drittversuchs wirklich 5,0 - also "nicht bestanden" - lautet oder doch gerade noch mit einer Note von 4,0 bestanden ist, prüfen wir in einer mündlichen Nachprüfung. Diese dauert in der Regel 30 Minuten. Da diese Prüfung, hausintern ***-Prüfung genannt, darüber entscheiden kann, ob du deinen Berufswunsch weiterhin verfolgen kannst oder nicht, stellen wir einen hohen Anspruch an die Objektivität der Beurteilung. Die Prüfung wird daher von zwei Prüfern durchgeführt und von einer dritten Person protokolliert.
Nach einem erfolglosen schriftlichen Drittversuch wirst du von uns zur Teilnahme an der ***-Prüfung schriftlich aufgefordert. Informationen über den Ablauf der Prüfung erhältst du bei dem/den Dozenten, bei dem/denen du die Prüfung ablegen musst.
Die Beratungs- und Prüfungstermine sind im Kalender der FH Wedel festgelegt.
Der ***-Prüfung kannst du dich nicht per Exmatrikulationsantrag entziehen. Wenn du nicht an der Prüfung teilnimmst oder sie nicht bestehst, endet das Ausbildungsverhältnis.
Die Ergebnisse der Prüfungen wird dir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail mitgeteilt. Du erhältst per E-Mail lediglich den Hinweis, dass eine Note erfasst wurde. Die Notenübersicht (Notenkonto) mit den neu eingetragenen Ergebnissen kann über myCampus eingesehen werden.